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Datum: 13.10.2026

Aktenzeichen: 21 Ca 5262/25

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Vergütung für den Monat Dezember 2025 573,23 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.01.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 20.222,83 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.