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Beschreibung der Dienstbereiche

Anstaltsleitung

Für jede Anstalt wird ein Beamter des höheren Dienstes zum Anstaltsleiter bestellt. Er vertritt die Justizvollzugsanstalt nach Außen und trägt die Verantwortung für seine Justizvollzugsanstalt. Täglich sind vom Anstaltsleiter zahlreiche Entscheidungen zu treffen, die sowohl den Dienstbetrieb als auch den Gefangenenbereich betreffen.

Hauptgeschäftsstelle

In der Hauptgeschäftsstelle erfolgt die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der in der Justizvollzugsanstalt beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter. Der Verwaltungsleiter nimmt die Aufgabe des Leiters der Hauptgeschäftsstelle wahr. In diesem Dienstbereich wird auch der Verwaltungsablauf der gesamten Anstalt koordiniert und Grundsatzverfahrensweisen erarbeitet. Auch die Planung, Organisation und Abwicklung von Bauangelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie die Gesamtverantwortung im Haushalts- und Kassenwesen ist Aufgabe der Hauptgeschäftsstelle.

Vollzugsgeschäftsstelle

Aufgabe der Vollzugsgeschäftsstelle ist die Bearbeitung und Verwaltung der Gefangenendaten wie z.B. die Pflege der Strafdaten und der dazugehörigen Termine. Die Daten werden elektronisch in einem EDV-Programm gepflegt. Darüber hinaus wird für jeden Gefangenen eine eigene Personalakte zur Ordnung und Ablage aller mit seiner Inhaftierung zusammenhängenden schriftlichen Unterlagen geführt. Die Vollzugsgeschäftsstelle erteilt auch Auskünfte an Dritte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Zahlstelle

In der Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt werden die Gelder der Gefangenen verwahrt und verwaltet. Die vom Gefangenen eingebrachten Gelder sowie die von ihm erarbeiteten oder von Dritten zugesandten Beträge werden auf seinem bei der Zahlstelle geführten Gefangenengeldkonto gutgeschrieben. Auch werden Zahlungen im Auftrag des Gefangenen erledigt und Pfändungen bearbeitet. Gefangene haben die Möglichkeit, zweimal im Monat zusätzliche Nahrungs- und Genussmittel im Rahmen des ihnen hierfür zur Verfügung stehenden Guthabens auf ihrem Gefangenenkonto und im Rahmen des festgesetzten Maximalbetrags einzukaufen.

Vollzugliches Versorgungsmanagement ( VVM )

Aufgabe des Vollzuglichen Versorgungsmanagements ist die Versorgung der Justizvollzugsanstalt mit allen benötigten Gütern und Ausstattungsgegenständen sowohl im Gefangenenbereich als auch im sonstigen Geschäftsbereich, um einen geordneten Dienst- und Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Klassische Aufgabenbereiche sind :

  • die Haushaltsangelegenheiten im Rahmen einer modernen Kosten- und Leistungsrechnung und der neuen Steuerungsinstrumente ( NSI ),
  • der Verpflegungs- und der Bekleidungsbereich, der Bereich der medizinischen Versorgung, der Gesundheitsfürsorge, der Hygiene und der kulturellen Betreuung der Gefangenen.

Vollzugliches Arbeitswesen ( VAW )

Die Beschäftigung der Gefangenen erfolgt in Arbeitsbetrieben, die hier in Baden-Württemberg landesweit in einem Landesbetrieb „VAW“ zusammengefasst sind. Für jede Justizvollzugsanstalt ist ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin für die jeweilige Niederlassung sowie ein Hauptgeschäftsführer bestellt. Die Anleitung und Überwachung der Gefangenen in den Arbeitsbetrieben erfolgt durch entsprechend qualifizierte Bedienstete des Werkdiensts oder des allgemeinen Vollzugsdienst. Die derzeitige Entwicklung des Arbeitsmarktes stellt das Vollzugliche Arbeitswesen täglich vor die Aufgabe, eine große Anzahl von Gefangenen mit Arbeit zu versorgen. Um mit dem freien Markt und dortigen Aufträgen konkurrieren zu können, wurde in der Niederlassung Konstanz des Vollzuglichen Arbeitswesens ein integriertes Qualitätsmanagementsystem nach  der DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt und durch die DEKRA zertifiziert.

Allgemeiner Vollzugsdienst (AVD):

Der allgemeine Vollzugsdienst bildet die größte Gruppe innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes betreuen und beaufsichtigen – in Zusammenarbeit mit anderen  Diensten – die Gefangenen während ihrer gesamten Haftzeit. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Überwachung der Sicherheit auch die Organisation des täglichen Zusammenlebens von der Frühstücksausgabe bis zum abendlichen Einschluss. Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes können sich zum Krankenpflegehelfer oder Krankenpfleger ausbilden lassen, um dann bei der medizinischen Betreuung und Behandlung der Gefangenen mitzuwirken. Ausgebildete Sportübungsleiter gestalten das Freizeit- und Sportprogramm für die Gefangenen. Die Bediensteten sind erster Ansprechpartner für Gefangene und externe Dritte und prägen die Atmosphäre und das Gesamtbild der Anstalt.

Fach- und Sonderdienste

Unter den Fach- und Sonderdiensten (Lehrer, Psychologen, Seelsorger und Sozialpädagogen) bilden die Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen zahlenmäßig in den Justizvollzugsanstalten die größte Berufsgruppe. Die Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen arbeiten intensiv mit den anderen Fach- und Sonderdiensten, der Anstaltsleitung und dem allgemeinen Vollzugsdienst zusammen. Aufgabe und Ziel der Arbeit des Sozialdienstes ist es, den straffällig gewordenen Menschen dazu zu verhelfen, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen und ihre sozialen Bindungen beibehalten zu können. Dies geschieht vorrangig in vielen Einzelgesprächen mit den Gefangenen oder Angehörigen. Der Sozialdienst organisiert ferner Gruppen- und Behandlungsmaßnahmen für Gefangene und koordiniert die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und externen Mitarbeitern. In der Justizvollzugsanstalt Konstanz mit Außenstelle Singen stehen hierfür zwei Vollzeitstellen zur Verfügung.

Mit der seelsorgerischen Betreuung der Gefangenen sind nebenamtliche Anstaltsseelsorger betraut.

Für die psychologische Betreuung der Gefangenen steht in der Außenstelle Singen ein Honorarpsychologe zur Verfügung.

Der medizinische Dienst ist für die medizinische Betreuung der Gefangenen verantwortlich. In der Justizvollzugsanstalt Konstanz und der Außenstelle Singen sind nebenamtliche Anstaltsärzte bestellt. An ihrer Seite sind Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdiensts tätig, die eine zusätzliche Ausbildung zum Krankenpfleger oder Krankenpflegehelfer absolviert haben.

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