Anschrift:
Erzbergerstraße 32
78224 Singen
Tel.: 07731 / 4001 - 300
Fax: 07531 / 4001 - 85
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit der Linie 2 bis zur Haltestelle „Si- Oberdorfstr.“. Ca. 100 m zu Fuß auf der Erzbergerstraße bis zur
Justizvollzugsanstalt.
Anfahrtsmöglichkeiten:
Von Osten auf der B 34
Richtung Stadtmitte folgend gelangt man auf die Freiheitstrasse (immer noch B 34). Von dort rechts abbiegen in die Erzbergerstraße.
Die Justizvollzugsanstalt befindet sich Ecke Erzbergerstraße/Widerholdstraße
Von Norden auf der B 33 (Aus Richtung A 81 Kreuz Hegau)
Richtung Stadtmitte folgend gelangt man auf die Hohenkrähenstraße. Von da an der Ampelkreuzung scharf links abbiegen in die
Burgstraße. Die nächste Abbiegung nach rechts in die Widerholdstraße, bis Ecke Erzbergerstraße folgend.
Parkmöglichkeiten entlang der Freiheitstrasse ca. 15 – 20 Gehminuten entfernt.
Die Außenstelle Singen hat Zuständigkeiten für den Vollzug der Strafhaft an älteren Gefangenen.
Die genaue Zuständigkeit der Außenstelle Singen und der anderen Justizvollzugsanstalten im Land sind im Vollstreckungsplan geregelt. Diesen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums.
- Es können maximal 2x 2 Stunden Besuche (Videokonferenzbesuche oder Präsenzbesuche) im Monat beantragt werden.
- Besuche finden von Dienstag – Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
- Samstag, Sonntag und feiertags finden nur Skype-Besuche statt. ( von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nur nach Voranmeldung ).
- Die Terminierung erfolgt durch den Besucher telefonisch zwischen 09:30 Uhr u. 18:00 Uhr unter 07731/4001-300 oder durch den Insassen selbst.
- Zum Besuch können höchstens drei Personen gleichzeitig zugelassen werden, wobei Kinder ab 2 Jahren als Person gerechnet werden.
- Erstbesuche erfolgen nur nach vorheriger Absprache mit dem Sozialdienst.