Information für Angehörige

Telefonate

Hier finden Sie Hinweise zu Telefonaten mit Inhaftierten

Lesezeit:
  • Teilen
Ein Telefon hängt an der Wand, dahinter ist ein Gang innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu sehen.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Gefangene telefonieren können. Einige Besonderheiten sind jedoch zu beachten, so u.a.:



  • Der Gefangene trägt die Kosten der Telefonate selbst.
  • Die Teilnahme am Telefonverkehr bedarf bei Strafgefangenen der Zustimmung der Anstalt und bei Untersuchungsgefangenen der Zustimmung des zuständigen Richters.
  • Der Gefangene muss sich zudem vorab die Telefonpartner schriftlich genehmigen lassen. Diese müssen ebenfalls schriftlich zustimmen. Der genaue Verfahrensablauf kann in der Besuchsabteilung abgeklärt werden.
  • Gefangene können nicht angerufen werden.
  • Die Telefonate ( außer Telefonate mit Verteidigern ) können überwacht werden. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt nach Herstellung der Verbindung.