Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Zur Behandlung und Betreuung der Inhaftierten stehen in der Justizvollzugsanstalt Konstanz mit Außenstelle Singen neben dem allgemeinen Vollzugsdienst Fach- und Sonderdienste zur Verfügung.
Etwa der Hälfte der Gefangenen kann ein Arbeitsplatz in Unternehmer- und Versorgungsbetrieben angeboten werden. Freizeit- und Sportveranstaltungen können in kleinerem Umfang durchgeführt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter leiten Gesprächs-, Spiele- und Kochgruppen an.
Aufgrund der Kürze der in der Justizvollzugsanstalt Konstanz zu vollziehenden Freiheitsstrafen und den fehlenden Räumlichkeiten, können wir den Gefangenen leider keine Ausbildungsplätze anbieten.
Aufgrund der Altersstruktur der in der Außenstelle Singen untergebrachten Gefangenen ( 62 Jahre und älter ) wird keine Ausbildung und berufliche Bildung angeboten.
Für jede Vollzugsanstalt des Landes wird nach Größe und räumlichen Gegebenheit festgelegt, wie viele Gefangene untergebracht werden können. Diese Festlegung wird Belegungsfähigkeit genannt.
Derzeit werden folgende Gruppen- und Freizeitaktivitäten angeboten, welche von ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut werden:
- Kochkurse
- Malkurse
- Sportgruppen
- Gesprächskreise
- Spielegruppen
- Altengymnastik
- Einzelveranstaltungen kultureller, unterhaltender und bildender Art
- Veranstaltungen im Rahmen des sozialen Trainings