Vollzugliches Arbeitswesen (VAW)
Der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW) hat das Ziel, die Resozialisierung von Gefangenen zu unterstützen und sie zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Aufgrund seiner gesamtgesellschaftlichen Aufgabenstellung versteht sich der Landesbetrieb VAW als Partner der freien Wirtschaft. Die besondere Organisationsform als Landesbetrieb nach §26 Landeshaushaltsordnung, die zum 1. Januar 2001 umgesetzt wurde, trägt dazu bei, dass der Landesbetrieb VAW durch kontinuierliche Verbesserung aller Unternehmensprozesse und ständige Weiterentwicklung seinen wirtschaftlichen Erfolg fortsetzen und ausbauen kann.
Seit dem 1. Juni 2014 umfasst der Landesbetrieb insgesamt 18 Niederlassungen in allen baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten, die jeweils von einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer VAW geleitet werden. Umfang und Leistungsangebote der einzelnen Niederlassungen variieren von Anstalt zu Anstalt. Zu den Kunden des Landesbetriebes gehören Behörden und Unternehmen der freien Wirtschaft, aber auch Privatpersonen. Den Schwerpunkt der unternehmerischen Betätigung des Landesbetriebes bilden die Eigen- und Unternehmerbetriebe.
Die Unternehmerbetriebe des VAW dienen der freien Wirtschaft als "verlängerte Werkbank". Hier werden mit Betriebsmitteln der Unternehmer unterschiedliche Lohnarbeiten durchgeführt (z.B. Sortier-, Abpack-, Montage-, Kuvertier-, Falz-, Löt-, Kartonage-, Näh-, und Recyclingarbeiten). In allen Justizvollzugsanstalten des Landes sind Unternehmerbetriebe eingerichtet, so dass regelmäßig eine große räumliche Nähe zum Kunden gewährleistet werden kann.
Neben diesen vornehmlich für die externe Nachfrage eingerichteten Produktionseinheiten erbringt der Landesbetrieb VAW in sogenannten Versorgungsbetrieben zahlreiche Serviceleistungen für die Justizvollzugsanstalten, beispielsweise in den Bereichen Verpflegungswirtschaft, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne für eine individuelle Beratung an unsere Ansprechpartner in den Vollzugseinrichtungen oder im Justizministerium Baden-Württemberg. Dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite sowie in den Sozialen Medien.