Berufsperspektive

Ausschreibung einer Stelle im psychologischen Dienst bei den Justizvollzugsanstalten Konstanz und Waldshut-Tiengen (w/m/d)

Stellenangebot der Justizvollzugsanstalt Konstanz

Lesezeit:
  • Teilen
Das Bild zeigt Beschäftigte einer Justizvollzugsanstalt
  • Dienstort: Dienstort: Konstanz und Waldshut Tiengen
  • Besoldungs/Entgeltgruppe: Besoldungs/Entgeltgruppe: Höherer Verwaltungsdienst
  • Bewerbungsschluss: 23.10.2026

Bei den Justizvollzugsanstalten Konstanz und Waldshut-Tiengen ist zum 1. Januar 2027 eine Stelle im psychologischen Dienst zu besetzen. In etwa 20 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit sind für die Justizvollzugsanstalt Waldshut-Tiengen, 80 Prozent für die Justizvollzugsanstalt Konstanz mit der Außenstelle in Singen vorgesehen.

Die Stelle kommt für beamtete Versetzungsbewerberinnen und -bewerber und für tariflich Beschäftigte in Betracht. Sie bietet tariflich Beschäftigten bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und bei Bewährung die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Soweit bisher kein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, bleibt die befristete Einstellung vorbehalten.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die Hauptvertrauensperson des Ministeriums für Justiz und für Migration wenden.

Zur Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen werden personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 EU-DSGVO i.V.m. § 15 LDSG und §§ 83 bis 88 LBG zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes verarbeitet.


E-Mail: poststelle@jvakonstanz.justiz.bwl.de
Postanschrift: Justizvollzugsanstalt Konstanz, Schottenstr. 16 ,78462 Konstanz

Wir weisen darauf hin, dass postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Soweit Sie Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag beizulegen.