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Informationen für Selbststeller

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Am Tag des Strafantritts begeben Sie sich möglichst bis spätestens 15 Uhr in die Justizvollzugsanstalt, in die Sie geladen wurden. Wenn Sie kein Geld haben, um die Anreise zur zuständigen Justizvollzugsanstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden. Bitte bringen Sie zum Strafantritt Ihre Ladung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Sie dürfen bei Ihrer Ankunft nicht unter Einwirkung von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden Mitteln stehen.

In Justizvollzugsanstalten dürfen nur Gegenstände mitgebracht werden, die Sie während der Strafzeit und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe treffen.

Mitbringen können Sie insbesondere:

Ladung zum Strafantritt, Personalausweis, Bargeld, Brillen, private Bettwäsche und Kleidung (z.B. Unterwäsche, Schuhe, Sport und Freizeitbekleidung), erforderlichenfalls orthopädische oder ähnliche Hilfsmittel (Prothesen, Stützstock und dergl.), Armband- oder Taschenuhr (keine Smartwatch), Lichtbilder nahestehender Personen, Toilettenartikel, Hygieneartikel, Rasierklingen sowie Schreibmaterial und Briefpapier werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder durch ihre Vermittlung im Rahmen der geltenden Bestimmungen aus dem mitgebrachten Bargeld gekauft.

Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere:

Radio- und Fernsehgeräte, Mobiltelefone, Fotoapparate, Elektrorasierer, Haar- und Bartschneider, elektrische Zahnbürsten, Nahrungs- und Genussmittel, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form (z.B. Cannabisprodukte), Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete -, Zeitungen und Zeitschriften, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen aller Art, Werkzeuge, Waffen, große Gepäckstücke, Fahrräder und Kraftfahrzeuge. Gegenstände, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn Ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist. Bei weitergehenden Fragen informieren Sie sich bitte telefonisch vorab bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt.