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Organisation und Aufgaben

Organisation

Die Leitung des baden-württembergischen Justizvollzugs obliegt dem Justizministerium in Stuttgart. Die Organisation des Justizvollzugs, die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen auf dem Gebiet des Justizvollzugs und die Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushalts sowie der Vollzug des Haushalts, die Personalangelegenheiten einschl. der Aus- und Fortbildung, die Sicherheits- und Bauangelegenheiten, die Beschäftigung der Gefangenen (vgl. Vollzugliches Arbeitswesen) und deren berufliche und schulische Aus- und Fortbildung, die weitere Vollzugsgestaltung (mit Jugendstrafvollzug und Gesundheitsfürsorge) sowie die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden ist Aufgabe der Abteilung "Justizvollzug" im baden-württembergischen Justizministerium.

Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Vollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einer bestimmten Referentin oder einem Referenten der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, die bzw. der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referentinnen (Referenten) in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein optimaler Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.

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Aufgaben

Nach § 1 des dritten und vierten Buchs des seit 1. Januar 2010 geltenden Justizvollzugsgesetzbuchs sollen (erwachsene) Strafgefangene und Jugendstrafgefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll zugleich auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen.

Aufgabe des Vollzugs im Bereich der Untersuchungshaft ist es, durch sichere Inhaftierung des Beschuldigten die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Vollstreckung eines Urteils sicherzustellen.

Baden-Württemberg hat im Rahmen der Föderalismusreform ein eigenes Justizvollzugsgesetzbuch in Kraft gesetzt, in dem Untersuchungshaft, Strafhaft, Sicherungsverwahrung, Jugendstrafvollzug und der Datenschutz im Justizvollzug geregelt werden. Das Justizvollzugsgesetzbuch finden Sie hier.

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