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Einzahlungen für Gefangene der Hauptanstalt sowie für Gefangene der Außenstelle erfolgen auf folgendes Konto:

Kontoinhaber:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug

IBAN: DE25600501010004552107

BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600

Konto Nr.: 4552107

BLZ: 600 501 01

Baden-Württembergische Bank

Der Verwendungszweck in der Überweisung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und  Vorname des Inhaftierten
  • Geburtsdatum des Inhaftierten
  • Grund der Zahlung   ( z.B. Sondergeld 1 / Sondergeld 2 )
  • AK30

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einzahlung dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung steht. Ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bei der Bank oder der Aufgabe der Überweisung bis zur Kontogutschrift vergehen in der Regel drei Werktage.



In der Außenstelle Singen sind auch Bareinzahlungen im Rahmen eines Besuches möglich.


Sondergeld 1
 
Ab 01.01.2019 monatlich 67,30 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Verwendungszweck: Zum Einkauf und wie Hausgeld verwendbar.


Sondergeld 2

„In angemessener Höhe“. Wird Geld zu einem bestimmten Zweck eingezahlt, so muss es nicht als Überbrückungsgeld behandelt werden, wenn der Verwendungszweck der Eingliederung dient ( Nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf Antrag des Gefangenen ).

Folgende Verwendungszwecke kommen in Betracht:

  • Eigene Beteiligung bei Zahnersatz und Brille
  • Aus- und Fortbildung (Lernmaterial, Lehrgangs- und Prüfungskosten)
  • Vorbereitung der Entlassung (Kosten der Arbeits- und Wohnungssuche, Berufs- und Entlasskleidung, Personalpapiere, Regelung von Schulden);
  • Telefongespräche zur Eingliederung (Wohnungs- und Arbeitssuche)


Die Zweckbindung für Maßnahmen der Eingliederung ist verbindlich. Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden, erfolgt eine Rückerstattung an den Einzahler oder eine Umbuchung auf das Eigengeld.

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