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Einzahlungen für Gefangene der Hauptanstalt sowie für Gefangene der Außenstelle erfolgen auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Konto Nr.: 4552107
BLZ: 600 501 01
Baden-Württembergische Bank
Der Verwendungszweck in der Überweisung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Vorname des Inhaftierten
- Geburtsdatum des Inhaftierten
- Grund der Zahlung ( z.B. Sondergeld 1 / Sondergeld 2 )
- AK30
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einzahlung dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung steht. Ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bei der Bank oder der Aufgabe der Überweisung bis zur Kontogutschrift vergehen in der Regel drei Werktage.
In der Außenstelle Singen sind auch Bareinzahlungen im Rahmen eines Besuches möglich.
Sondergeld 1
Ab 01.01.2024 monatlich 95,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Verwendungszweck: Zum Einkauf und wie Hausgeld verwendbar.
Sondergeld 2
„In angemessener Höhe“. Wird Geld zu einem bestimmten Zweck eingezahlt, so muss es nicht als Überbrückungsgeld
behandelt werden, wenn der Verwendungszweck der Eingliederung dient ( Nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf
Antrag des Gefangenen ).
Folgende Verwendungszwecke kommen in Betracht:
- Eigene Beteiligung bei Zahnersatz und Brille
- Aus- und Fortbildung (Lernmaterial, Lehrgangs- und Prüfungskosten)
- Vorbereitung der Entlassung (Kosten der Arbeits- und Wohnungssuche, Berufs- und Entlasskleidung, Personalpapiere, Regelung von Schulden);
- Telefongespräche zur Eingliederung (Wohnungs- und Arbeitssuche)
Die Zweckbindung für Maßnahmen der Eingliederung ist verbindlich. Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht
verwendet werden, erfolgt eine Rückerstattung an den Einzahler oder eine Umbuchung auf das Eigengeld.