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Einzahlungen für Inhaftierte der Hauptanstalt und für Inhaftierte der Außenstelle

Im Oktober 2025 gibt es eine wichtige Änderung bei SEPA-Überweisungen. Banken müssen dann den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN (Kontonummer) abgleichen, bevor sie eine Überweisung ausführen. Dies soll helfen, Betrug zu verhindern und das Risiko bei Zahlungen im Euro-Raum zu verringern. 

Einfach erklärt:

Sie möchten Geld an jemanden überweisen. Die Bank prüft dann, ob der Name des Empfängers, den Sie angegeben haben, auch zu der Kontonummer passt, die Sie angegeben haben. Wenn Name und Kontonummer nicht übereinstimmen, wird die Überweisung abgelehnt.

Wichtig für Sie:  Der Name des Inhaftierten darf nur im Verwendungszweck angegeben werden.

Zahlungsempfänger:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug

IBAN: DE25600501010004552107

BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600

Baden-Württembergische Bank

Der Verwendungszweck in der Überweisung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Vorname des Inhaftierten
  • Geburtsdatum des Inhaftierten
  • Grund der Zahlung   ( z.B. Sondergeld 1 / Sondergeld 2 )
  • AK30

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einzahlung dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung steht. Ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bei der Bank oder der Aufgabe der Überweisung bis zur Kontogutschrift vergehen in der Regel drei Werktage.

In der Außenstelle Singen sind auch Bareinzahlungen im Rahmen eines Besuches möglich.


Sondergeld 1
 
Ab 01.01.2025 monatlich 104,50 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Verwendungszweck: Zum Einkauf und wie Hausgeld verwendbar.


Sondergeld 2

„In angemessener Höhe“. Wird Geld zu einem bestimmten Zweck eingezahlt, so muss es nicht als Überbrückungsgeld behandelt werden, wenn der Verwendungszweck der Eingliederung dient ( Nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf Antrag des Gefangenen ).

Folgende Verwendungszwecke kommen in Betracht:

  • Eigene Beteiligung bei Zahnersatz und Brille
  • Aus- und Fortbildung (Lernmaterial, Lehrgangs- und Prüfungskosten)
  • Vorbereitung der Entlassung (Kosten der Arbeits- und Wohnungssuche, Berufs- und Entlasskleidung, Personalpapiere, Regelung von Schulden);
  • Telefongespräche zur Eingliederung (Wohnungs- und Arbeitssuche)


Die Zweckbindung für Maßnahmen der Eingliederung ist verbindlich. Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden, erfolgt eine Rückerstattung an den Einzahler oder eine Umbuchung auf das Eigengeld.

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