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Besucherinformation
Untenstehend erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten von Gefangenen in:
· der Justizvollzugsanstalt Konstanz,
· der Justizvollzugsanstalt Konstanz, Außenstelle Singen
Besuchstermine vereinbaren Sie ausschließlich telefonisch unter den genannten Telefonnummern.
Justizvollzugsanstalt Konstanz (Merkblatt für Besucher)
Terminvereinbarung unter: 07531/280 2631 (Di, Mi sowie Fr zwischen 11:15 Uhr und 12:10 Uhr)
Der Inhaftierte kann alle 14 Tage einen 60 min Besuch erhalten (2x 30 Minuten Skype oder 60 Minuten Besuch und 30 Minuten Skype).
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig (24 Stunden vorher) unter 07531/2802600 abzusagen.
Besuche finden Dienstag, Mittwoch und Freitag zwischen 08:00 Uhr u. 15:30 Uhr statt.
Es können Zigaretten sowie Süßigkeiten vor dem Besuch für die Inhaftierten in Höhe von 16 € erworben werden (Nur in 1 € Münzen).
An Sonn- und Feiertagen werden lediglich Skype-Besuche durchgeführt. Regelbesuche finden ausschließlich an Werktagen statt.
Die Anzahl der Besucher ist auf drei Personen beschränkt, wobei Kinder jeglichen Alters als Besucher mitberücksichtigt werden müssen und ebenfalls einen Nachweis (Personalausweis, Geburtsurkunde o.ä.) benötigen. Personen unter 18 Jahren benötigen, falls sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu Besuch kommen, eine schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteils.
Es wird in jedem Fall eine Personenkontrolle stattfinden. Wer diese verweigert, wird nicht zum Besuch zugelassen.
Bei Zuwiderhandlungen jeglicher Art wird der Besuch abgebrochen.
Sie erfahren Details auch gerne bei der telefonischen Terminvereinbarung oder als Download hier auf der Homepage.
Justizvollzugsanstalt Konstanz, Außenstelle Singen (Merkblatt für Besucher)
Terminvereinbarung unter: 07731/4001 300
Es können maximal 2x 2 Stunden Besuch im Monat beantragt werden.
Besuche finden von Dienstag – Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Samstag, Sonntag und feiertags finden nur Skype-Besuche statt. ( von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nur nach Voranmeldung ).
Die Terminierung erfolgt durch den Besucher telefonisch zwischen 09:30 Uhr u. 18:00 Uhr unter 07731/4001-300 oder durch den Insassen selbst.
Zum Besuch können höchstens drei Personen gleichzeitig zugelassen werden, wobei Kinder ab 2 Jahren als Person gerechnet werden.
Erstbesuche erfolgen nur nach vorheriger Absprache mit dem Sozialdienst.
Bitte beachten Sie:
Mit einer Geldbuße bis zu € 1000,- kann gemäß § 115 OWiG belegt werden, wer versucht, verbotene Gegenstände mit in die Anstalt einzubringen oder wer unbefugt einem Inhaftierten Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt; auch der Versuch kann zu einer Geldstrafe führen.
Gleiches gilt auch für Kontaktaufnahmen aus dem Haftraumfenster über die Anstaltsmauer hinweg.